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Für Haus- und Wohnungseigentümer sowie auch für Hausverwaltungen kommt es nicht selten vor, dass es im Rahmen von Instandhaltungsmaßnahmen zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit beauftragten Handwerkern kommt. So wurden dann auch wiederholt entsprechende Fälle an mich herangetragen, so dass ich mich seit dem Jahr 2013 vertieft mit dem Gebiet des Werkvertragsrechts auseinandergesetzt habe. Zu diesem Thema habe ich auch als Dozentin Seminare für den IVD und die IHK Berlin gehalten.

 

Im Werkvertragsrecht berate ich Sie gern...

  • zu Fragen mangelhafter Handwerkerleistungen
  • zu Schadenersatzansprüchen jeglicher Art
  • zu Rücktritts- und Minderungsrechten
  • zur Geltendmachung und Durchsetzung von Werklohnforderungen
  • u.v.m.

 

 

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